Du möchtest dich endlich um deine Altersvorsorge kümmern? Super! Allerdings gibt es viel zu beachten. Nicht zuletzt solltest du die Kosten im Blick haben. Egal ob Riester, Rürup, betriebliche Altersvorsorge oder private Rentenversicherung, eines steht fest: Kosten mindern Rendite und senken somit das gewünschte Anlageergebnis. Wie sich die Kosten bei der privaten Altersvorsorge zusammensetzen, mit welchen du rechnen musst und wie hoch sie maximal sein dürfen, erfährst du jetzt!
Private Altersvorsorge: Kosten mit denen du rechnen musst!
Ein nicht zu unterschätzender Teil der Beiträge, die du zahlst, wird nicht angelegt, sondern für die Versicherung aufgewendet. Viele wissen nicht um diesen Umstand und bemerken es erst, wenn sie den Jahresauszug ihrer Versicherung erhalten und feststellen, dass er weniger Guthaben ausweist, als man de facto eingezahlt hat. Doch um welche Kosten handelt es sich hier genau, wie setzen sich diese Kosten zusammen und welche Kosten sind verhältnismäßig?
Wenn es um Altersvorsorgeversicherungen geht, musst du drei Kostenpunkte auf dem Schirm haben:
- Abschluss- und Vertriebskosten
- Verwaltungskosten des Versicherers
- Verwaltungskosten der Fondsgesellschaften
In Verträgen, die man aktuell neu abschließt, werden zusätzlich sogenannte Effektivkosten angegeben. Dies sind allerdings keine zusätzlichen Kosten. In den Effektivkosten sind alle oben genannten Kostenarten einkalkuliert.
Abschluss- und Vertriebskosten
Über Abschluss- und Vertriebskosten wird das Unternehmen oder die bzw. der Makler:in bezahlt, das bzw. die oder der den Vertrag vermittelt. Diese Kostenart ist auch unter dem Begriff Provisionen bekannt. Es gibt zwei Arten von Provisionen: Abschlussprovisionen und Bestandsprovisionen:
Abschlussprovisionen erhält das vermittelnde Unternehmen für die Vermittlung des Vertrags üblicherweise als einmalige Zahlung.
Bestandsprovisionen werden regelmäßig (meist jährlich) an das vermittelnde Unternehmen für die Betreuung des Vertrags gezahlt.
Jetzt wird es spannend: Wie genau werden diese Provisionen nun dem vermittelten Vertrag entnommen? Fangen wir mit den Bestandsprovisionen an.
Bestandsprovisionen
Die Bestandsprovisionen werden meist als prozentuale Kosten mit deinen Einzahlungen und/oder dem Vertragsvermögen verrechnet. Üblich sind ca. 2 % der Einzahlungen.
Beispiel
Sagen wir, dein monatlicher Beitrag liegt bei 200 € pro Monat. Dann würden die Bestandsprovisionen bis Rentenbeginn bei 4 € (= 200 € x 0,02) pro Monat liegen . Von den 200 € werden also nach Abzug der Bestandsprovisionen nur 196 € (= 200 € – 4 €) pro Monat investiert.
Bestandsprovisionen, die als prozentuale Kostengröße aus dem Vertragsvermögen entnommen werden, liegen bei ca. 0,7 % pro Jahr. Allerdings kann diese Zahl stark variieren.
Beispiel
Wenn dein Vertragsvermögen bei 50.000 € liegt und eine Bestandsprovision von 0,7 % damit verrechnet wird, beträgt die Höhe der Provision 350 € (= 50.000 € x 0,007).
Abschlussprovisionen
Bei den Abschlussprovisionen ist es etwas komplizierter. Die Höhe der Abschlussprovision wird auf Basis der sogenannten Beitragssumme berechnet, also der Summe aller geplanten Beiträge.
Aktuell werden üblicherweise 2,5 % als Abschlussprovision berechnet.
Nehmen wir erneut das Beispiel mit den 200 € pro Monat, um dies zu verdeutlichen.
Beispiel
Wenn der Vertrag über beispielsweise 30 Jahre abgeschlossen wird, läge die Beitragssumme bei 72.000 € (= 200 € pro Monat x 12 Monate x 30 Jahre). Die Provision würde also 1.800 € (= 72.000 € x 0,025) betragen.
Dies ist allerdings ein relativ moderates Beispiel. Die Abschlusskosten können auch bei 4 % und höher liegen.
Die Abschlusskosten werden nun mit den Einzahlungen verrechnet – üblicherweise komprimiert in den ersten fünf Vertragsjahren, sprich am Anfang der Vertragslaufzeit. In unserem Beispiel würden die 1.800 € also auf die Einzahlungen der ersten fünf Jahre verteilt werden.
Beispiel
Der von dir monatlich eingezahlte Beitrag von 200 € würde allein durch die Abschlussprovisionen um 30 € (= 1.800 € : 5 Jahre : 12 Monate) gemindert werden. Also würden nach Abzug der Abschluss- und Bestandsprovisionen lediglich 166 € (= 200 € – 30 € Abschlussprovision – 4 € Bestandsprovision) investiert.
Schön und gut, das ist noch einigermaßen zu verkraften, denkst du dir jetzt vielleicht. Dann halte den Atem an, denn das waren leider definitiv noch nicht alle zu erwartenden Abzüge für dich.
Schauen wir uns als nächstes die Verwaltungskosten näher an.
Achtung bei jährlicher Dynamik!
Was die allerwenigsten Personen wissen ist, dass mit jeder Erhöhung des monatlichen Beitrags neue Abschlussprovisionen entstehen. Wenn also der oben genannte 200 €-Vertrag auf 400 € erhöht wird, dann entsteht wie oben vorgerechnet eine neue Beitragssumme für die verbleibende Vertragslaufzeit, auf die wiederum die volle Abschlussgebühr berechnet wird (beispielsweise 2,5 %). Wenn also eine jährliche Dynamik in dem Vertrag eingebaut ist und diese jährlich angenommen wird, dann entsteht jedes Jahr eine neue Abschlussprovision, die über die folgenden Jahre zusätzlich mit den monatlichen Beiträgen verrechnet wird. Verträge mit Provisionen werden also üblicherweise mit der Laufzeit immer teurer.
Verwaltungskosten des Versicherers
Die Verwaltungskosten des Versicherers lassen sich auf drei verschiedene Arten aufteilen.
Fixkosten bzw. Kontoführungsgebühr
Versicherer nehmen jährliche Fixkosten aus deinem Vertrag. Die Fixkosten belaufen sich auf bis zu 60 € pro Jahr pro Vertrag – ganz egal, wie viel man einzahlt und wie viel Vermögen bereits enthalten ist.
Beitragsbezogene Kosten
Von deinen Einzahlungen wird ein Teil für Verwaltungskosten verwendet. Bei provisionsfreien Nettotarifen betragen diese Kosten zwischen 0,5 und 5 %. Bei Bruttotarifen, also solchen mit Provision, reden wir von 5 % und mehr. Wenn du also 200 € pro Monat einzahlst, fließen bei Bruttotarifen von jedem Beitrag mindestens 10 € an die Versicherung.
Vermögensverwaltungskosten
Diese Kosten werden prozentual aus dem Vermögen genommen und variieren je nach Versicherer stark, nämlich zwischen 0,15 und 0,8 %. Während manche keine Fixkosten einpreisen und teilweise auch keine beitragsbezogenen Kosten, nehmen andere eine sehr hohe prozentuale Gebühr, also Augen auf!
An dieser Stelle muss ganz klar gesagt werden: Der Vorteil von Nettotarifen liegt nicht allein darin, dass sie provisionsfrei sind, sondern auch in der Tatsache, dass die Verwaltungskosten deutlich niedriger sind, da die aufwendigen Buchungen der Provisionen wegfallen.
Verwaltungskosten der Fondsgesellschaften
Es kann natürlich auch sein, dass du dich für eine fondsgebundene Variante entschieden hast. In diesem Fall enthält deine Altersvorsorge, wie der Name schon sagt, Fonds.
An dieser Stelle müssen wir uns mit der „TER“ beschäftigen. Die TER ist die „Total Expense Ratio“, sprich die Kostenquote bei Fonds. Betrachtet werden die internen Kosten im Verhältnis zum Fondsvermögen.
Kennt man die TER, kann man die Kosten verschiedener Fonds miteinander vergleichen. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass die TER von den Fondsgesellschaften und nicht von den Versicherern erhoben wird. Die Fondskosten werden nicht direkt deinem Vertragsguthaben entnommen – die Fondsgesellschaft, also die Personen, die das Geld verwalten, haben die Kosten dafür schon von der Wertentwicklung abgezogen.
Dies lässt sich am besten mit einem praktischen Beispiel verdeutlichen:
Beispiel
Hat der Fonds für dich sichtbar 10 % erwirtschaftet und kostet 1,5 % pro Jahr, hat er eigentlich 11,5 % gewonnen.
Hier kann es einen großen Unterschied machen, ob Versicherer ETFs anbieten oder nicht. Bei ETFs liegt die TER nämlich bei 0,2 bis 0,3 % pro Jahr. Dahingegen sind aktiv gemanagte Fonds deutlich teurer. Hier liegt die TER bei 1,5 % und höher.
Viele aktiv gemanagte Fonds geben einen Teil der Verwaltungskosten an den Versicherer zurück (sogenannte Kickbacks). Es liegt im Ermessen des Versicherers, ob er diese in deinen Vertrag weiterleitet oder nicht. Die Höhe der Kickbacks liegt bei ca. 0,5 % und mehr pro Jahr bezogen auf das Fondsvermögen.
Wie bereits erörtert, kannst du die höheren Kosten in jedem Fall vermeiden, indem du dich für ETFs entscheidest. Bietet ein Versicherer keine ETFs an und regelt nicht, wie die Kickbacks zurückgeführt werden, kann dies sehr hohe Kosten für dich zur Folge haben.
Tipp
Achte darauf, eine Gesellschaft zu wählen, die nicht nur ihre eigenen Fonds, sondern eine Vielzahl von Fonds anbietet. In diesem Angebot sollte auch eine ausreichend große Anzahl an ETF auswählbar sein.
Fazit: Ja zur Altersvorsorge, Nein zu überteuerten Kosten
Die Kosten rund um die Altersvorsorge werden leider häufig von Vermittler:innen verharmlost oder sogar komplett unter den Teppich gekehrt. Sie sind jedoch von enormer Bedeutung.
Wenn man sich die Effektivkosten, die ja alle Kosten beinhalten, von Bruttotarifen (mit Provision) und Nettotarifen (ohne Provisionen) vergleicht, dann liegen diese sehr weit auseinander.
Die Effektivkosten geben an, um wie viel Prozent die Rendite der Kapitalanlagen innerhalb des Vertrags gemindert wird. Wenn die Effektivkosten beispielsweise bei 1,5 % liegen, heißt dies, dass eine Rendite des Vertragsvermögens von 5 % nur noch 3,5 % p. a. beträgt, wenn man die Gesamtkosten einbezieht. Die Effektivkosten sollte maximal bei 1% liegen, besser noch niedriger. Gute Nettotarife liegen oft bei 0,5 % Effektivkosten und weniger, während ihre vergleichbaren Bruttotarife bei 1,5 % bis 3 % liegen.
Die Kosten im Blick zu haben, sollte dich auf keinen Fall davon abhalten, dich jetzt um deine Altersvorsorge zu kümmern! Unsere Empfehlung an dich lautet daher lediglich: Überprüfe deine (bestehenden) Verträge sorgfältig und wähle (von nun an) unbedingt Nettotarife. Eventuell lohnt sich sogar ein Wechsel. Denn wie du in diesem Artikel schwarz auf weiß sehen konntest: Es lohnt sich!
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Dieser Blog-Artikel wurde am 26.07.2022 aktualisiert.
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