Tarife und Leistungen von privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen schwanken teils deutlich. Eine gute BU-Versicherung greift im Grundsatz im Sinne der/des Versicherten. So kommen Zuwendungen bei Krankheit, Kräfteverfall und Unfällen zum tragen und werden auch rückwirkend gezahlt. Hinzu kommen Leistungen wie Verzicht auf abstrakte Verweisung, wobei der Versicherungsfall auch dann eintritt, wenn andere Berufe ausgeübt werden könnten, Verzicht auf Mitwirkungspflicht, wobei die/der Versicherte um die Leistungen zu erhalten nicht ärztlichen Forderungen Folge zu leisten hat, sofern diese zu einem gewissen Grad unzumutbar sind, oder der verkürzte Prognosezeitraum, wobei sich der Prognosezeitraum zur Feststellung der Berufsunfähigkeit von „voraussichtlich andauernd“ auf nur 6 Monate verkürzt.
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