Wir bei maiwerk Finanzpartner sehen uns immer wieder mit falschen Anschuldigungen konfrontiert, die von Organisationen wie dem Bundesverband unabhängiger Honorarberater gemeinnütziger e.V. verbreitet werden. Diese Organisation behauptet, Verbraucher vor „Schwarzen Schafen“ der Branche zu schützen, während sie selbst in undurchsichtige Praktiken verwickelt ist. Sie schaltet darauf Google-Anzeigen und weist Verbraucher*innen auf ein längst nicht mehr aktuelles Urteil hin, um einen eigenen Vorteil zu erlangen. Ironischerweise steht der Bundesverband und die Deutsche Honorarberatung, die damit zusammenhängt, selbst auf der Stiftung Finanztest Warnliste und einschlägige Medien, wie ZDF (ab Minute 17:30) und die Wirtschaftswoche warnen vor den Verflechtungen.

Vorsicht vor dem Bundesverband unabhängiger Honorarberater und der Deutschen Honorarberatung GmbH

Umfangreicher Rechercheartikel des Verbund Deutscher Honorarberater

Der Verbund Deutscher Honorarberater, ein seriöser Verbund mit tatsächlichen Mitgliedern und keiner eigenen operativen Honorarberatung, hat mit unserer Hilfe einen umfangreichen Artikel veröffentlicht, der die Hintergründe und Verstrickungen des Bundesverbands, der Deutsche Honorarberatung und Christian Hagemann ausführlich erklärt inkl. erster Gerichtsurteile gegen den Bundesverband. Wir wollen in den folgenden Zeilen auf die ungerechtfertigte Denunzierung des Bundesverbands gegen uns (maiwerk) eingehen. Alle Inhalte haben wir rechtlich prüfen lassen und zum Großteil vorformulieren lassen.

Gezieltes „Schlechtmachen“ und Denunzieren von maiwerk

Der Bundesverband Honorarberater lässt keine Chance ungenutzt, uns (maiwerk) öffentlich herabzusetzen oder unzulässige „Warnungen“ vor maiwerk auszuprechen:

Z.B. weist der der Bundesverband Honorarberater auf seiner Webseite auf ein gegen uns erwirktes (aber längst überholtes) Urteil hin.

Oder der Bundesverband Honorarberater „warnt“ Verbraucher auf deren Anfrage hin vor uns und schlägt stattdessen die Deutsche Honorarberatung GmbH vor.

Daher haben wir dem Bundesverband Honorarberater durch das bereits genannte erstinstanzliche Urteil des Landgericht Berlin auch folgende, wörtlich an Verbraucher verschickte Aussagen untersagen lassen:

Dem Bundesverband wurde untersagt zu behaupten:

„maiwerk Finanzpartner steht auf unserer Warnliste und wurde vom Landgericht Dresden (AZ 42 HK O 58/20) verurteilt, weil Sie parallel. Eine Alternative ist z.B. das zertifizierte Mitglied: Deutsche Honorarberatung Köln Kranhaus 1 Im Zollhafen 18 50678 Köln E-Mail: terminvorschlag@deutsche-honorarberatung.de Zentrale: 0211 138 664 63; www.deutsche-honorarberatung.de“

und

„Maiwerk Finanzpartner wurde vom Landgericht Dresden (AZ 42 HK O 58/20) in einem rechtskräftigen Endurteil verurteilt, weil Sie parallel Versicherungsvermittler/-Makler waren und stehen bei uns auf der Warnliste.

[….]
Anbei überreiche ich Ihnen das Urteil.

Eine Alternative für Sie ist z.B. das zertifizierte Mitglied:

Deutsche Honorarberatung GmbH“

 

Trotzdem verschickt der Bundesverband weiter solche Mails:

Das Urteil gegen maiwerk ist längst überholt

Zum einen hätte das Urteil gegen uns so nie ergehen dürfen:

Unsere Berater*innen waren schon immer nur auf Honorarbasis und damit nach dem auch vom Bundesverband Honorarberater geforderten Standard tätig. Eine gesetzliche Regelung, die danaben eine Zulassung als Versicherungsmakler nach §34d Abs.1 GewO untersagt, gibt es nicht und hat es nie geben.

Daher hat inzwischen auch ein Oberlandesgericht, also ein Gericht einer höheren Instanz, das Oberlandesgericht Naumburg (Az. 9 U 36/21) zu dem entsprechenden Sachverhalt klargestellt, dass auch die damals bestehende sog. Parallelzulassung grundsätzlich zulässig war:

„Denn auch nach der ab dem 23.2.2018 geänderten Fassung des § 34 d GewO darf ein Versicherungsmakler weiterhin auch auf Honorarbasis arbeiten und folgerichtig auch damit werben.”

Dem Bundesverband Honoraberater ist aber längst bekannt, dass wir inzwischen seit langer Zeit den Status Versicherungsberater gem. Art 34 d Abs. 2 GewO und nicht die beanstandete Parallelzulassung als Versicherungsmakler hat.

Umsomehr ist offensichtlich, dass die Warnungen vor uns nur der Schädigung unseres Unternehmens dienen und ohne rechtliche Grundlage erfolgen.

Fazit

Die Bundesverbände Bundesverband unabhängiger Honorarberater gemeinnütziger e.V. und Verbraucherschutz Bundesverband gemeinnütziger e.V. stellen sich so dar, als wären sie gewichtige Verbände im Sinne der Berufsgruppe der Honorarberater und im Sinne des Verbraucherschutzes. Gleichwohl hat das Landgericht Berlin (Entscheidung gegen den Bundesverband Honorarberater noch nicht rechtskräftig) beiden Verbänden die Bezeichnung als „Bundesverband“ mangels ausreichender Bedeutung in der Berufsgruppe (Bundesverband Honorarberater) bzw. mangels ausreichender Größe und umfassender oder ausschließlicher Ausrichtung auf die Belange von Verbrauchern (Verbraucherschutz Bundesverband) untersagt.

Stiftung Warentest- Finanztest, ZDF Wiso und Wirtschaftswoche warnen sehr deutlich vor den Verbänden, auch über die laufend aktualisierte sog. „Warnliste Geldanlage“ des Finanztest.

Verbraucher*innen, wie du, sind also aufgerufen sich genau zu informieren, von wem Sie sich in Bezug auf die Auswahl eines Honorarberaters beraten oder von wem sie sich einen Honorarberater empfehlen lassen.

Dem für Verbraucher so wertvollen Angebot der Honorarberatung wird aus unserer Sicht erheblich geschadet, wenn Vereine, vor denen renommierte Verbrauchermagazine warnen, weiter als so genannter „Bundesverband“ mit den Farben schwarz rot gold Verbraucher im Logo beraten und Empfehlungen aussprechen dürfen.

Da auch wir durch die zielgerichtete Irreführung der Verbraucher (Landgericht Berlin, Urt. 14. Juni 2023 – 97 O 33/22 n.rkr. und Landgericht Berlin Urtl. 25.01.2021 – 102 O 8/21) erhebliche Nachteile hat, möchten wir dir die vorstehenden Informationen, sowohl hier als auch im VDH-Artikel zur Verfügung stellen, damit du dich bestmöglich informieren und ein eigenes Bild machen kannst.