Niemand hört es gerne, aber jede:r kann im Laufe des Lebens berufsunfähig werden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung; BUV) ist daher essentiell. Doch gerade weil die Beiträge für diese Versicherung höher ausfallen können, denkt manch einer darüber nach, eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen. Wechseln oder eine Anpassung an der bestehenden BUV ist aber oft sinnvoller. In diesem Artikel erfährst du daher, wie du herausfinden kannst, ob deine Berufsunfähigkeitsversicherung gut ist, welche Kriterien erfüllt sein müssen und wann du unbedingt wechseln solltest.
Typische Bedenken, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen
Kommt dir eine der folgenden Aussagen bekannt vor?
- „Wie wahrscheinlich ist es schon, dass ich berufsunfähig werde?“
- „Ich kann die Beiträge auch anlegen. Dann habe ich mehr davon!“
- „Von der niedrigen Berufsunfähigkeitsrente kann ich sowieso nicht leben!“
Die damit einhergehenden Überlegungen machen vielen Verbraucher:innen zu schaffen, denn es ist nicht leicht, sich vorzustellen, jemals berufsunfähig zu werden. Gehen wir den oben genannten Bedenken also mal auf den Grund:
Statistisch gesehen ist es leider möglich, dass du berufsunfähig wirst; jede Vierte bis fünfte Person wird es einmal im Leben, zumindest temporär.
Die Sorge, dass die BU-Versicherung im Ernstfall nicht greift, ist bei neueren Tarifen hingegen weniger berechtigt. Doch wenn das Kleingedruckte einer BU-Versicherung zu kompliziert formuliert ist, um es als Laie:in zu verstehen, oder die BUV-Verträge schon in der Ausbildung bzw. im Studium abgeschlossen und danach nicht mehr angefasst wurden, kann es tatsächlich passieren, dass die Leistung nicht mehr ausreicht. Allerdings verbessern sich BU-Versicherungen leistungsseitig jährlich und haben auch aktuell ein sehr hohes Qualitätsniveau erreicht. So werden ca. 80 % der Leistungsanträge bestätigt und die vertraglich vereinbarte Leistung wird ausgezahlt. Zudem sind sie individuell gestaltbar und anpassbar.
Grundsätzlich gilt, dass die Kündigung immer die letzte Option sein sollte und dass immer eine adäquate Arbeitskraftabsicherung vorhanden sein sollte. Im Idealfall kann eine neue, leistungsstärkere Versicherung oder eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.
Tipp
Oft belächelt, im Ernstfall unabdingbar: die Berufsunfähigkeitsversicherung. Jede:r Vierte wird im Leben einmal berufsunfähig und das mit schwerwiegenden Folgen. Warum die Berufsunfähigkeitsversicherung eine der wichtigsten Versicherungen ist, welche Ausreden nicht gelten und worauf du achten musst, erfährst du in „Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf jeden Fall sinnvoll für dich ist„.
Die Rentenhöhe ist nicht mehr ausreichend – Was tun?
Hat man die BU-Versicherung beispielsweise als Person in der Ausbildung oder im Studium abgeschlossen, ist das Budget meistens knapper und so wurde wahrscheinlich auch die Höhe der BU-Rente bei 1.000 bis 1.500 € monatlich festgelegt. Bestenfalls wurde eine Beitragsdynamik in den Vertrag eingeschlossen. Mit einer Beitragsdynamik steigt der Beitrag, den man für seine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, um ca. 3 bis 5 % jährlich (je nach Vereinbarung) und damit natürlich auch die versicherte BU-Rente. Ist dies nicht der Fall, gibt es verschiedene Wege, die BU-Rente zu erhöhen.
Nachversicherungsgarantie
Bei der Nachversicherungsoption werden bestimmte Lebensereignisse genutzt, um die BU-Rente ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Darunter zählen zum Beispiel Heirat, die Geburt eines Kindes, eine Hausfinanzierung oder eine Gehaltserhöhung um mindestens 10 % brutto. Nach Eintreten des Ereignisses hat die versicherte Person in der Regel 3 bis 12 Monate Zeit, dies bei der Versicherung zu melden und den monatlichen BU-Schutz um etwa 500 € bis 1000 € zu erhöhen.
Achtung
Hierbei kann es allerdings zu einer neuen Berufsprüfung und Abfrage neuer gefährlicher Hobbys kommen. Ist der aktuelle Beruf nicht versicherbar, kann auch eine Nachversicherungsgarantie nicht durchgeführt werden.
Tipp
Bei der Nachversicherungsgarantie wird technisch gesehen ein neuer Vertrag ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen. Dieser kann bei einigen Anbietern als Nettotarif (Honorartarif) ohne Abschluss- und Vertriebskosten abgeschlossen werden. Hierbei kann dir eine Honorarberatung weiterhelfen.
Erhöhung bei demselben Versicherer mit erneuter Gesundheitsprüfung
Ist eine Nachversicherung mit Ereignis (Heirat, Gehaltserhöhung etc.) nicht möglich, kann eine reguläre Gesundheitsprüfung (wie bei Vertragsabschluss) erfolgen. Hierbei sind dann alle neu hinzugekommenen Beschwerden und Krankheiten anzugeben und der Versicherer schätzt das Risiko der Versicherbarkeit neu ein. Die Risikoprüfung gilt in diesem Fall nur für den Erhöhungsbetrag. Es erfolgt auch in diesem Fall eine erneute Berufseinstufung. Der bestehende Vertrag bleibt unberührt und es wird sozusagen ein zweiter Vertrag bei derselben Versicherung aufgesetzt.
Tipp
Im Falle einer erneuten gesundheitlichen Risikoprüfung würden wir immer eine anonymisierte Risikoprüfung im Rahmen einer BUV-Beratung bei mehreren Versicherungen empfehlen, da die Ergebnisse unterschiedlich ausfallen können.
Erhöhung mit erneuter Gesundheitsprüfung über andere Versicherungsanbieter
Wie bereits beschrieben, ist eine Nachversicherung ohne gesundheitliche Risikoprüfung nicht immer möglich. Diese muss aber nicht zwangsläufig bei der bereits bestehenden Versicherung erfolgen. Wenn sowieso eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden muss, kann man sich auch noch einmal frei auf dem Markt erkundigen und sich beraten lassen, ob es für den aktuellen Beruf günstigere oder auch leistungsstärkere Anbieter gibt. Ein weiterer Vorteil kann sein, dass andere Versicherungen das Gesundheitsrisiko eventuell anders einschätzen und besser votieren als der bestehende Anbieter. Hieraus können entsprechend folgende Konstellationen entstehen:
- Zwei Vertragslösung aus dem Bestandsvertrag und einem weiteren BUV-Vertrag bei einer anderen Gesellschaft
- Kündigung des Altvertrages und kompletter Neuabschluss bei einem anderen Anbieter.
Gründe hierfür können sein:
- Neuer Anbieter versichert gesundheitlich gleich gut und ist sogar günstiger
- Bei einem Neuabschluss würde der Gesundheitszustand besser versichert werden
- Bedingungswerk (Leistungen) des neuen Anbieters sind deutlich besser als im Altvertrag.
Achtung
Bei BUV-Verträgen, die bereits älter als zehn Jahre sind, ist die Verjährungsfrist bezüglich der Anzeigepflichtverletzung bereits abgelaufen. Für den Fall, dass man also bei einem Altvertrag „Fehler” bei den Gesundheitsangaben gemacht hat oder Beschwerden vergessen hat anzugeben, kann der Versicherer dagegen nicht mehr vorgehen. Ein Rücktritt, eine Kündigung oder eine Leistungskürzung ist nicht mehr möglich. Bei einem Neuabschluss mit neuer Gesundheitsprüfung muss der Vorgang entsprechend äußerst korrekt oder mit Unterstützung einer Berufsunfähigkeitsberatung durchgeführt werden.
Wenn die Vertragslaufzeit zu kurz ist
Im Falle einer zu kurzen Vertragslaufzeit ist eine Anpassung der BU-Versicherung leider schwierig. Auch in diesem Fall kann wie o. g. eine Erhöhung der BU-Rente erfolgen, aber eine Verlängerung der Laufzeit ist in der Regel nicht möglich. Ausnahme bilden einzelne BUV-Tarife aus den vergangenen zwei bis drei Jahren. Hier kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung der BUV-Laufzeit erfolgen, sofern die gesetzliche Regelaltersgrenze angepasst wird.
Tipp
Sollte die Laufzeit der BU-Versicherung zu kurz sein, kann es durchaus eine sinnvolle Überlegung sein, einen neuen BU-Vertrag abzuschließen und den alten Vertrag zu kündigen. Allerdings sollte vorher eine anonyme gesundheitliche Risikoprüfung durchgeführt und der alte Vertag sollte auch erst dann gekündigt werden, wenn der neue Versicherungsschein ausgefertigt wurde. Ist ein Neuabschluss aus gesundheitlichen Gründen nicht ohne Leistungseinschränkungen möglich, sollte ein:e BU-Spezialist:in zu Rate gezogen werden, um alle Vorteile bzw. Risiken gemeinsam mit dem/der Kund:in abzuwägen. Es kann zum Beispiel sein, dass die gesundheitlichen Leistungseinschränkungen so gravierend sind, dass es sinnvoller ist, den bisherigen Vertrag vorerst zu behalten.
Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen und selbst sparen – Eine gute Idee?
Eine der häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeitsversicherung auftaucht, ist die, ob es nicht besser wäre, das Geld selbst anzusparen oder anzulegen, anstatt es in eine BU-Versicherung zu stecken. Zur Beantwortung dieser Frage ist es wichtig, zwischen der Geldanlage und damit dem Vermögensaufbau und der Absicherung einer langfristigen Finanzplanung wie der Altersvorsorge zu unterscheiden. Da der Vermögensaufbau nur so lange funktioniert, wie man Geld verdient, muss man sich notgedrungen fragen, von welchem Geld das Vermögen aufgebaut werden sollte, wenn man keine Einnahmen mehr generiert. Ein Beispiel zur Veranschaulichung:
Beispiel
Eine 30-jährige Person zahlt monatlich 75 € für 2.000 € monatliche BU-Rente bis zum 67. Lebensjahr. Insgesamt zahlt sie entsprechend 33.300 € in den BU-Vertrag ein (75 € monatlicher Betrag x 12 Monate x 37 Jahre Einzahlung). Dafür ist eine Arbeitskraftabsicherung von 888.000 € versichert (2.000 € monatliche BU-Rente x 12 Monate x 37 Jahre). Im Leistungsfall würde die Rente einer selbstständigen BU-Versicherung über monatlich 2.000 € noch nicht versteuert werden.
Legt die Person 75 € monatlich zu 6 % Nettorendite an, wird nach 37 Jahren ein Ergebnis von 118.264 € erzielt. Nach Abzug von 26,375 % Abgeltungssteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) und Berücksichtigung des Steuerfreibetrags von 801 € bleiben 96.064 € übrig (nachzurechnen unter z. B. zinsen-berechnen.de).
Wäre die Person lediglich vier Jahre berufsunfähig, würde sie eine garantierte BU-Rente von insgesamt 96.000 € erhalten (2.000 € monatliche BU-Rente x 12 Monate x 4 Jahre). Die Beteiligung an den Überschüssen der Versicherung sind hierbei noch nicht einmal enthalten.
Die durchschnittliche BU-Dauer beträgt übrigens sechs Jahre. Das Geld selbst anzusparen, statt es in eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu stecken, ist daher keine gute Idee, zumal man die Dauer der Berufsunfähigkeit nicht abschätzen kann.
Wann macht eine Kündigung oder Beitragsfreistellung der Berufsunfähigkeitsversicherung denn nun Sinn?
Es gibt selbstverständlich klare Fälle, wann eine Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Beitragsfreistellung oder ein Wechsel empfehlenswert ist. Schauen wir uns die verschiedenen Szenarien nun genauer an.
Die bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung ist zu teuer
Der Beitrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich nach dem Beruf, dem Alter, der Laufzeit, der Rentenhöhe und dem Bildungsgrad. Hat man in der Vergangenheit einen Vertrag in einem „teureren” Beruf oder nach der Ausbildung abgeschlossen und mittlerweile wurde nach verschiedenen Weiterbildungen auch noch ein akademischer Grad erreicht, kann es sehr wahrscheinlich sein, dass eine neue BU-Versicherung deutlich günstiger ist. Und das, obwohl man älter geworden ist. In einem solchen Fall sollte geprüft werden, ob ein neuer Vertrag gesundheitlich ohne Einwände angeboten werden kann.
Natürlich kann es auch sein, dass der BUV-Schutz generell nicht mehr zahlbar ist, da dieser zu teuer ist und die Einnahmen zu gering. Hier wäre denkbar, dass die monatliche BU-Rente ein wenig reduziert wird und zum Beispiel bei einer Gehaltssteigerung wieder angehoben wird. Das wäre ein Kompromiss bevor der BUV-Schutz komplett erlischt.
Bleibt das Problem der hohen Beiträge bestehen, doch man möchte nicht ganz ohne Arbeitskraftabsicherung sein, kann eine BUV-Alternative eventuell interessant sein. Hierbei empfiehlt sich eine Kombination aus einer Grundfähigkeitenversicherung und einer Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread Desease). Speziell BUV-teure Berufe sind in diesen beiden Versicherungen oftmals günstiger versicherbar.
Achtung
Auch bei einer Grundfähigkeitenversicherung und einer Schwere-Krankheiten-Versicherung wird eine Gesundheitsprüfung fällig. Diese ist meistens etwas weniger streng als in der BUV-Prüfung, aber auch nicht zu unterschätzen.
Der bestehende Vertrag ist leistungsschwach
Nun gibt es natürlich auch den Fall, dass die bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung vom Leistungskatalog einfach nicht gut ist. Was könnten neben der zu geringen Laufzeit, niedrigen Rente und dem hohen Preis weitere Prüfkriterien sein?
Eine BU-Versicherung sollte grundsätzlich den zuletzt ausgeübten Beruf versichern und Leistung zahlen, wenn dieser zu 50 % und länger als sechs Monate nicht ausübbar ist. Entscheidend hierbei ist, wie das BUV-Bedingungswerk formuliert ist und welche Leistungen angeboten werden.
Betrachtet man BUV-Tarife der erfahrenen BUV-Anbieter der letzten fünf Jahre, wird deutlich, dass die Bedingungswerke mittlerweile fast alle gut sind, aber nicht immer hervorragend. Es gibt weiterhin feine Unterschiede, die individuell wichtig sein können.
Ältere Verträge, zum Beispiel solche, die vor 2012 abgeschlossen wurden, oder auch Tarife von BUV-unerfahrenen Anbietern, können mitunter erhebliche Schwächen aufweisen. Was sind also die klaren No-Gos in der Welt der Berufsunfähigkeitsversicherungen?
- Kein Verzicht auf die abstrakte Verweisung
- Kein weltweiter Versicherungsschutz
- Die ärztliche Erstuntersuchung im BU-Fall ist örtlich eingeschränkt und nicht weltweit möglich
- Eingeschränkter Zeitraum bei vorübergehendem Ausscheiden aus dem Berufsleben
- BU-Prognosezeitraum von drei Jahren
- Keine rückwirkende BUV-Leistung ab dem ersten Monat, wenn keine Prognose gestellt wurde
- Es ist „der Beruf” versichert und nicht „der zuletzt ausgeübte Beruf, wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war”
- Verweisung auf vorherige Berufe im Falle eines Berufswechsels (unter bestimmten Voraussetzungen)
- Unangemessene Mitwirkungspflichten während einer Berufsunfähigkeit
- Definition der konkreten Verweisung und Lebensstellung lässt dem Versicherer viel Verweisungsspielraum
Sind einer oder mehrere dieser Schwachpunkte erfüllt, ist im ersten Schritt ein Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung auf einen aktuellen Tarif zu empfehlen.
Der wohl wichtigste Leistungspunkt ist der „Verzicht auf die abstrakte Verweisung”. Wenn dieser nicht enthalten ist, bedeutet dies, dass man trotz einer Berufsunfähigkeit im bisherigen Beruf keine BU-Rente bekommt, da die versicherte Person in andere berufliche Tätigkeiten verwiesen werden kann. Die gute Nachricht: Ein aktueller Tarif, der noch abstrakt verweist, ist mittlerweile schwer zu finden; bei älteren Verträgen von vor 2004 bis 2007 ist das aber keine Seltenheit. Gerade wenn dieser Leistungspunkt fehlt, kann die Sinnhaftigkeit des Vertrags in Frage gestellt werden. Aber natürlich ist auch ein nicht weltweiter Versicherungsschutz extrem ungünstig. Speziell in der aktuellen Zeit, in der viele Berufe von überall ausgeübt werden können, ist das einer der wichtigsten Punkte.
Die Herausforderung bei der Entscheidung, ob der bestehende Vertrag schlecht, gut oder sehr gut ist, liegt beim Lesen des teilweise 40-seitigen Bedingungswerks. Komplizierte und verschachtelte Sätze in Versicherungssprache machen es Verbraucher:innen nicht leicht, den bestehenden Vertrag zu verstehen und vor allem auch zu bewerten. Schließlich entscheiden mitunter einzelne Wörter oder Formulierungen über die Qualität einer Vertragsklausel.
Tipp
Wenn du dir sicher sein möchtest, ob dein Vertrag gut ist, dann lass diesen bei einer unabhängigen Honorarberatung überprüfen. Diese erhält bestenfalls ein vorab abgesprochenes Honorar und die Vergütung ist nicht von einem Neuabschluss abhängig. So kann Neutralität und Transparenz gewährleitet werden. Schau dir dazu gerne an, mit welchen Verträgen du dich für eine „Produktanalyse“ an uns wenden kannst.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Kündigung, Beitragsfreistellung und Beitragsstundung – Die Unterschiede
Kündigung
Bei einer Kündigung des BU-Vertrages wird der Vertrag zum Ende des Folgemonats aufgelöst und der Versicherungsschutz erlischt. Speziell bei älteren Verträgen kann es sein, dass sich ein Rückkaufswert gebildet hat. Dieser nimmt zur Mitte der Vertragslaufzeit meistens wieder ab und wird genutzt, um die „teuren” Vertragsjahre, sprich wenn man älter wird, zu finanzieren, sodass keine Beitragssteigerungen erfolgen. Bei einer Kündigung kann es also zur Auszahlung eines Geldbetrages kommen.
Beitragsfreistellung
Bei der Beitragsfreistellung werden keine Beiträge mehr gezahlt und der Großteil des Versicherungsschutzes erlischt auch in diesem Fall. Wenn sich über die Jahre bereits eine beitragsfreie BU-Rente aufgebaut hat, ähnlich wie im o. g. Beispiel bezogen auf den Rückkaufswert, kann die Beitragsfreistellung die bessere Lösung sein als die Kündigung, da im Leistungsfall eine kleine monatliche BU-Rente ausgezahlt wird, obwohl man nicht mehr einzahlt.
Achtung
Nur die wenigsten Versicherer lassen einen Wiedereinstieg in die BU-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung zu. Und wenn doch, dann ist eine Beitragsbefreiung auf maximal 3 bis 12 Monate begrenzt, um ohne Gesundheitsprüfung wieder einzusteigen. In der beitragsfreien Zeit besteht aber wie beschrieben kein bis kaum Versicherungsschutz.
Beitragsstundung
Bei der Beitragsstundung können offene Beiträge nachgezahlt werden. Diese Option kann genutzt werden, wenn man weiß, dass die Zahlungsschwierigkeiten nur temporär sind, und die Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt problemlos zahlbar sind. In diesem Fall besteht aber durchgängiger Versicherungsschutz.
Fazit
Ergibt es Sinn, die bereits abgeschlossene BU-Versicherung zu kündigen, anzupassen oder zu wechseln? Wenn du dich das fragst, ist zumindest eine Sache gewiss: Die Kündigung sollte die letzte Option sein, da somit der Versicherungsschutz und die damit wichtige Arbeitskraftabsicherung verloren geht.
Besteht Zweifel an der Qualität des Vertrags, ist die beste Option, den bestehenden Vertrag prüfen und die Leistungen von BU-Expert:innen einschätzen zu lassen. Bestenfalls liegt ein leistungsstarker Tarif vor und der Zweifel erübrigt sich. Ein weiteres Ergebnis aus der Prüfung kann eine Empfehlung für einen Wechsel in einen günstigeren und leistungsstärkeren Tarif sein. Die Voraussetzung dafür ist aber immer, dass der neue Versicherungsschutz zumindest den gleichen gesundheitlichen Voraussetzungen angeboten wird. Gesundheitliche Ausschlussklauseln können je nach Art und Umfang ein klares Gegenargument für einen Wechsel sein.
Ist ein Wechsel nicht möglich oder nicht empfehlenswert und der Versicherungsschutz nicht ausreichend hoch gestaltet, sollte geprüft werden, ob die BUV-Rente eventuell ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden kann. Bestimmte Lebensereignisse bilden dafür die Grundlage. Eine Verlängerung der BUV-Laufzeit ist in der Regel nicht möglich, sodass nur ein Wechsel bzw. ein Neuabschluss helfen kann.
Bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten ist die Beitragsstundung die beste Option, da der Versicherungsschutz erhalten bleibt und nicht, wie bei einer Beitragsfreistellung, erlischt.
Sollte dein BUV-Produkt generell zu teuer sein und auch ein Wechsel lohnt sich für dich nicht, doch du möchtest auch nicht ohne Arbeitskraftabsicherung dastehen, dann kann der Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung bzw. einer Schwere-Krankheiten-Versicherung sinnvoll sein.
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