Die Riester-Rente ist ein heiß diskutiertes Thema. Versicherungen, Banken und Vermittler:innen raten dir oft und gerne dazu, eine Riester-Rente abzuschließen. In den Medien hört man hingegen nicht selten, dass sich „riestern“ gar nicht rentiert. Was hat unsere Risikoaffinität mit der Riester-Rente zu tun und lohnt sie sich auch für Singles? In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst, um fundiert entscheiden zu können, ob die Riester-Rente die richtige Wahl für dich ist!
Was ist die Riester-Rente überhaupt?
Bei der Einordnung der Riester-Rente treten häufig Missverständnisse auf, denn oftmals wird sie als eine Art staatliche Rente angesehen. Dabei ist die Riester-Rente – ähnlich wie die Rürup-Rente – in erster Linie eine Form der privaten, kapitalgedeckten Altersvorsorge, bei der die privaten Sparbemühungen unter bestimmten Voraussetzungen vom Staat unterstützt werden. Konkret bedeutet das, dass man einen Riester-geförderten Vorsorgevertrag mit einer Bank, Bausparkasse oder Versicherung abschließt und dann nicht nur selbst Geld einzahlt, sondern auch die staatliche Zulagenstelle nach Prüfung der Voraussetzungen ihren Anteil dazu gibt. Dadurch baut sich bis zum Rentenbeginn Vermögen auf, das zum gegebenen Zeitpunkt in eine lebenslange Rentenzahlung umgewandelt wird. Alternativ kann das Kapital auch vor Rentenbeginn für die Finanzierung eines Eigenheims verwendet werden.
Um die Riester-Förderung zu erhalten, muss man erstens förderfähig sein und zweitens eine Eigenleistung in Form einer Einzahlung in einen Riester-Vertrag erbracht werden.
Wer ist förderfähig?
Man unterscheidet zwischen unmittelbarer und mittelbarer Förderberechtigung. Unmittelbar förderfähig sind Personen, die rentenversicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Förderberechtigt sind demnach Angestellte mit Rentenversicherungspflicht sowie rentenversicherungspflichtige Selbständige, Mitglieder der Künstlersozialkasse und auch Beamt:innen. Mittelbar förderberechtigt sind Personen, die nicht unmittelbar förderberechtigt sind, aber mit einer unmittelbar förderberechtigten Person verheiratet sind.
Personen, die sich durch ihren Beruf für ein Versorgungswerk entschieden haben (häufig Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, Architekt:innen, etc.) sind beispielsweise nicht förderfähig. Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ziehen ebenfalls keine Förderberechtigung nach sich.
Wie hoch ist die Eigenleistung und wie viele Zulagen bekomme ich?
Die Höhe der notwendigen Einzahlung in ein Riester-Produkt muss jedes Jahr neu berechnet werden. Sie liegt bei mindestens 60 € und maximal 1.925 € im Jahr. Der Zahlungsrhythmus spielt dabei keine Rolle, es kommt auf die Summe aller Einzahlungen im jeweiligen Kalenderjahr an. Der genaue Betrag ist von der Höhe des Vorjahresbruttoeinkommens abhängig. Genauer gesagt müssen 4 % des Vorjahresbruttoeinkommen inklusive der Zulagen in den Vertrag einfließen.
Die Riester-Förderung besteht aus Zulagen und in manchen Fällen auch aus Steuerersparnissen:
- Eigenzulage: 175 € pro Jahr (steht jeder förderberechtigten Person zu)
- Kinderzulage (steht Kindergeldempfänger:innen zu, so lange Anspruch auf Kindergeld besteht)
- für Kinder bis Geburtsjahrgang 2006: 185 € pro Kind pro Jahr
- für Kinder ab Geburtsjahrgang 2007: 300 € pro Kind pro Jahr
- Berufsanfänger:innen (unter 25 Jahren): 200 € einmalig
- Steuerliche Förderung über Sonderausgabenabzug bis zu 2.100 € pro Jahr (wird mit den oben genannten Zulagen verrechnet)
Wie eine mögliche Riester-Förderung im Detail aussehen kann, zeigen dir die folgenden Beispielrechnungen.
Beispiel 1
Angestellte Person mit 40.000 € Bruttoeinkommen in 2021, 2 Kinder (Jahrgang 2010 und 2013):
4 % des Vorjahresbruttoeinkommens ergibt 1.600 €, die insgesamt in 2022 in den Riester-Vertrag fließen müssten, um die vollen Zulagen zu erhalten. Die Zulagen würden insgesamt 775 € betragen (175 € Eigenzulagen + 2 x 300 € Kinderzulagen). Diese werden von den 4 % abgezogen, also beträgt der Eigenbeitrag 825 € in 2022.
Beispiel 2
Gleiche Person wie im ersten Beispiel, aber mit 20.000 € Bruttoeinkommen in 2021:
4 % des Vorjahresbruttoeinkommens ergibt 800 €. Wenn man jetzt die Zulagen in Höhe von 775 € abzieht, dann ergäbe das einen Eigenbeitrag von 25 € in 2022. In dem Fall beträgt der Eigenbeitrag jedoch 60 €, denn das ist der notwendige Mindestbeitrag (auch „Sockelbeitrag“ genannt)
Beispiel 3
Angestellte Person mit 60.000 € Bruttoeinkommen in 2021, keine Kinder:
4 % des Vorjahresbruttoeinkommens ergibt 2.400 €. In dem Fall wird der Beitrag, der in den Riester-Vertrag fließen müsste, auf 2.100 € gekürzt (maximaler Sonderausgabenabzug). Von den 2.100 € wird wiederum die Eigenzulage abgezogen (175 €), sodass die zu erbringende Eigenleistung in 2022 bei 1.925 € liegt. Zusätzlich wird diese Person eine Steuerrückzahlung von rund 560 € erhalten. Der Grund für diese Steuererstattung wird im Folgenden erläutert.
Bei allen Personen wird stets geprüft, ob noch eine Steuerförderung hinzukommt. Die zu erbringende Eigenleistung sowie die Zulagen reduzieren über den Sonderausgabenabzug das zu versteuernde Einkommen (max. um 2.100 €). Daraus resultiert eine Steuerersparnis, die allerdings mit den Zulagen verrechnet wird. Somit erfolgt nur eine tatsächliche Steuerrückzahlung, wenn die Steuerersparnis größer ist als die Zulagen. Im ersten und zweiten Beispiel würde keine Steuerrückzahlung erfolgen. Die Person im dritten Beispiel würde eine Steuerrückzahlung von rund 560 € erhalten.
Rahmenbedingugen für Riester-Produkte
Riester-Produkte sind keine neuartigen Produkte, die es erst seit der Einführung der Riester-Rente gibt. Sie gab es auch schon in ähnlicher Form. Damit ein Produkt als Riester-Produkt zertifiziert wird, muss es bestimmte Gestaltungsformen haben und Kriterien erfüllen. Es ist wichtig zu verstehen, wie Riester-Produkte aufgebaut sind, um für sich bewerten zu können, ob sie zu einem passen oder nicht.
Wir gehen hier nun auf die Rahmenbedingungen ein, die entscheidungsrelevant sind.
Beispielsweise ist es bei allen Riester-Produkten so, dass man bei Kündigung alle Zulagen und eventuelle Steuervorteile zurückzahlen muss. Entnahmen sind vor Rentenbeginn nicht möglich, mit Ausnahme von Eigenheimfinanzierungen. Somit sollte einem klar sein, dass jede Einzahlung in einen Riester-Vertrag eine relativ verbindliche Investition fürs Alter darstellt.
Riester-Renten werden nachgelagert besteuert, das heißt die Rentenauszahlung aus Riester-Verträgen wird zu 100 % besteuert.
Zu Rentenbeginn kann man sich bis zu 30 % des bis dahin aufgebauten Kapitals auszahlen lassen, das übrige Vertragsvermögen wird in eine lebenslange Rente umgewandelt.
Das Ziel der Investitionen in einen Riester-Vertrag sollte also die garantierte, lebenslange Rentenauszahlung sein. Wenn man anstrebt, das aufgebaute Kapital im Rentenalter selbst zu verwalten, ist die Riester-Rente nicht geeignet.
Ein renditeseitig sehr einschränkendes Kriterium ist die sogenannte Beitragsgarantie. Diese besagt, dass mindestens die Summe aller Einzahlungen und Zulagen, die in den Vertrag fließen, bei Rentenbeginn zur Verfügung stehen muss.
Garantien vs. Renditechancen in Riester-Verträgen: Lohnt sich die Riester-Rente?
Die obligatorische Beitragsgarantie bei Riesterverträgen führt dazu, dass nur solche Produkte eine Riester-Zertifizierung erhalten, die das Vertragsvermögen bis zum Rentenbeginn sehr risikoarm oder zumindest einen bedeutenden Anteil des Vertragsvermögens risikoarm investieren, damit diese Garantie gewährleistet werden kann. Auf der einen Seite schmälert das die Renditechancen enorm und die Rendite wird leider zusätzlich durch hohe Vertragskosten im Vergleich zu anderen Vorsorgeprodukten gemindert, da der Verwaltungsaufwand für Riester-Produkte relativ hoch ist. Auf der anderen Seite erhält man die oben genannten Zulagen.
Hinweis: Schau dir mal unseren Blog-Artikel Riester Rente – 6 clevere Tipps, wie man optimal “riestert” an, um mehr zu erfahren.
Die Frage, die sich nun natürlich aufdrängt, ist, ob sich die Riester-Rente trotz der Renditeeinschränkungen durch (Zwangs-)Garantien und hohe Vertragskosten lohnt. Die kurze Antwort dazu lautet, dass die Riester-Rente für Personen, die eine risikoarme Anlageform für das Ziel „zusätzliche garantierte Rente im Alter” suchen, meist eine gute Option ist. Mit risikoarm ist hier übrigens eine Anlageform gemeint, die eher stetig und langsam wächst.
Für Personen, die für das gerade genannte Ziel eine risikobehaftete Anlageform mit hohen Renditechancen verwenden wollen, ist die Riester-Rente tendenziell unattraktiv – Es sei denn, die Zulagen sind so hoch, dass sie den Renditenachteil von Riester-Produkten gegenüber vergleichbaren Vorsorgeformen überkompensieren. Das ist dann der Fall, wenn man zwei oder mehr Kinder hat oder deutlich unter 50.000 € Bruttoeinkommen liegt.
Tipp
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Alternativen zur Riester-Rente
In jedem Fall ist es sinnvoll, sich über mögliche Alternativen zur Riester-Rente zu informieren und diese miteinander zu vergleichen – natürlich am besten noch bevor man sich für eine Vorsorgeform entscheidet. Für einen Quervergleich eignen sich Vorsorgeprodukte, die dasselbe Anlageziel verfolgen. Das Ziel der Riester-Rente ist eine garantierte lebenslange Rentenauszahlung. Als Alternativen bieten sich die Rürup-Rente, die betriebliche Altersvorsorge und die private Rentenversicherung an. Bei der betrieblichen Altersversorgung ist es sehr stark vom Arbeitgeber abhängig, wie attraktiv diese Vorsorgeform ist. Bei Rürup- und Privatrenten kann man sich im Gegensatz zur Riester-Rente relativ frei aussuchen, wie man sein Geld investieren möchte, da es keine Zwangsgarantien gibt. Hier wäre es beispielsweise möglich, bis zum Rentenbeginn zu 100 % in ETFs zu investieren. Außerdem sind die Vertragskosten hier niedriger sind als bei Riester-Produkten und damit die Renditechancen deutlich höher. Wie bereits erwähnt, kann diese von Riester-Produkten nur durch besonders hohe Zulagen überkompensiert werden.
Fazit
Die Riester-Rente ist eine staatliche Fördermaßnahme zur Unterstützung von privaten Altersvorsorgebemühungen in Form von Zulagen und Steuerersparnissen. Die Produkte sind aufgrund bestimmter Rahmenbedingungen eher renditeschwach. Die Riester-Rente eignet sich daher eher für Personen, die eine risikoarme Form der Altersvorsorge suchen oder für Personen mit besonders hoher Förderquote, sprich mit mindestens zwei Kindern oder einem Einkommen unter 50.000 €.
Es gibt verschiedene Arten von Riester-Produkten. Bausparverträge, Banksparpläne und klassische Rentenversicherungen sind für Personen mit einer sehr geringen finanziellen Risikobereitschaft geeignet. Fondssparpläne und fondsgebundene Rentenversicherungen passen eher zu Personen mit mittlerer oder hoher finanzieller Risikobereitschaft. Wir empfehlen meist Fondsprodukte, in denen man selbst mitbestimmen kann, in welche Fonds investiert wird.
Wichtig ist bei der Produktauswahl, dass man auf möglichst geringe Kosten achtet. Unbedingt zu empfehlen sind im Versicherungsbereich sogenannte Nettotarife ohne Abschluss- und Vertriebskosten. Außerdem sollte man eine finanzstarke Gesellschaft wählen und das Produkt sollte einen hohen garantierten Rentenfaktor haben. Eventuelle Steuerrückzahlungen? Unbedingt reinvestieren!
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